Terms & Conditions

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

1.2 Erteilt der Kaeufer einen muendlichen Auftrag zur Bestellung von Waren, wird der Inhalt des Vertrages gegebenenfalls durch die Auftragsbestaetigung des Verkaeufers bestimmt, wenn gegen deren Inhalt nicht vor der Auslieferung der Ware an den Kunden schriftlich Widerspruch erhoben wird.

1.3 Entgegenstehende AGB des Geschaeftspartners sind ausdruecklich ausgeschlossen.

2. Die Preise verstehen sich fuer Lieferungen in unseren Geschaeftsraeumen und sind zahlbar netto Kasse.

3. Farbliche Abweichungen zu Abbildungen (in Mustern, Katalogen oder im Internet) sind (auch bei Schwarz-Weiß-Bildern) moeglich und berechtigen nicht zur Rückgabe oder Nachbesserung/Minderung!

4. Konstruktions- oder Formaenderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurueckzufuehren sind, bleiben waehrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geaendert wird und die Aenderungen fuer den Kaeufer nicht unzumutbar sind.

5.1 Ist Lieferung frei Haus vereinbart, haftet der Kaeufer dafuer, dass der Transport bis in die Anieferstelle mit den ueblichen Mitteln eines Moebeltransportes moeglich ist; entsprechendes gilt fuer die Anlieferungsmoeglichkeit durch Eingaenge und Treppenhaeuser.

5.2 Fuer die Haftung des Kaeufers gelten die Bestimmungen des Annahmeverzuges (Ziffer 9); zusaetzlich durch Verhalten des Kaeufers ausgeloeste Kosten, wie z.B. doppelter Transport, gehen zu dessen Lasten.

5.3 Bei Freihauslieferung gilt ein Transport bis vor die Haustuer als vereinbart; bei Lieferung in hoehere Stockwerke ist ein angemessener Zuschlag fuer die Mehrkosten zu zahlen.

6. Die Mitarbeiter und Erfuellungsgehilfen des Verkaeufers sind nicht befugt, Arbeiten auszufuehren, die ueber die schriftlich vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

7.1 Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Verzug mit der Lieferung tritt erst nach Ueberschreiten der genannten Lieferfrist um mehr als vier Wochen und schriftlicher Mahnung durch den Kaeufer nach Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist ein. Zum Ruecktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.2 ist der Kaeufer erst berechtigt, wenn er dem Verkaeufer schriftlich unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens weiteren vier Wochen gesetzt hat. Der Lauf der Frist beginnt mit Zugang der Ablehnungsandrohung beim Verkaeufer.

7.2 Vom Verkaeufer nicht zu vertretende Stoerungen im Geschaeftsbetrieb, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskaempfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb seines Willens liegen, z.B. Betriebsstoerungen, Verzoegerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, sowie andere Faelle hoeherer Gewalt sowohl beim Verkaeufer als auch beim Vorlieferanten verlaengern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstaende sind auch dann vom Verkaeufer nicht zu vertreten, wenn sie waehrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Der Verkaeufer teilt Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Faellen dem Kaeufer moeglichst bald mit.

7.3 Teillieferungen sind zulaessig.

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkaeufers.

8.2 Der Kaeufer ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verkaufen und insbesondere nicht ueber sie zu verfuegen oder sie mit Rechten Dritter zu belasten. Er hat die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Veraeußert der Kaeufer die Ware gleichwohl, tritt er dem Verkaeufer bereits jetzt alle Forderungen in Hoehe der noch offenen Verbindlichkeiten diesem gegenueber (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Kaeufer aus einer Weiterveraeußerung erwachsen, und zwar unabhaengig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkaeufer nimmt die Abtretung an. Entsprechendes gilt im Fall der Beschaedigung oder des Verlustes der Ware hinsichtlich der Ersatzleistung oder Versicherungssumme. Der Kaeufer ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehoerigen Unterlagen auszuhaendigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

8.3 Der Kaeufer hat den Verkaeufer ueber jeden Standortwechsel und jedes das Vorbehaltseigentum betreffende oder gefaehrdende Ereignis (z.B. Pfaendungen) unverzueglich unter Uebersendung der entsprechenden Unterlagen (z.B. Pfaendungsprotokolle) schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer etwa erforderlichen Intervention des Verkaeufers traegt der Kaeufer.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaeufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkaeufer zur Ruecknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kaeufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei einer Ruecknahme der Ware ist der aus deren Weiterveraeußerung erzielte Erloes, bei einer Zahlung der abgetretenen Forderung der aufgrund der Abtretung gezahlte Betrag jeweils zunaechst auf Zinsen und Kosten und dann auf die noch offene(n) Kaufpreisforderung(en) des Verkaeufers zu verrechnen.

9.1 Der Kaeufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung an eine von dem Kaeufer benannte Adresse) erfolgt die Uebergabe in den Geschaeftsraeumen des Verkaeufers. Der Kaeufer ist berechtigt, die Ware innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Uebergabeort zu pruefen. Der Kaeufer hat die Pflicht, die Ware innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet voruebergehend an der Annahme verhindert.

9.2 Bleibt der Kaeufer mit der Annahme die Ware laenger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Verzug, so ist der Verkaeufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfuellung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kaeufer die Annahme oder die Bezahlung ernsthaft oder endgueltig verweigert hat oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Als Schadensersatz wegen Nichterfuellung kann der Verkaeufer unbeschadet der Moeglichkeit, einen hoeheren tatsaechlichen Schaden geltend zu machen, 30 % des Verkaufspreises fuer die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und fuer entgangenen Gewinn verlangen. Dem Kaeufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Geraet der Kaeufer in Annahmeverzug, hat er pro Monat 2 % des Brutto Kaufpreises als Lagerkosten zu zahlen, mindestens jedoch die Kosten, die durch Einlagerung bei einem Spediteur anfallen oder anfallen wuerden.

9.3 Die Gefahr eines zufaelligen Untergangs oder einer zufaelligen Verschlechterung der Ware geht mit der Annahme der Ware auf den Kaeufer ueber. Erklaert der Kaeufer, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kaeufer ueber. Ist Lieferung der Ware an eine von dem Kaeufer benannte Adresse vereinbart, geht die Gefahr mit Uebergabe an den Transporteur auf den Kaeufer ueber. Etwaige Ersatzansprueche hat der Verkaeufer dem Kaeufer abzutreten, wenn saemtliche Forderungen des Verkaeufers gegenueber dem Kaeufer getilgt sind.

10.1 Der Verkaeufer ist zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall hoeherer Gewalt vorliegt; ein Schadensersatzanspruch des Kaeufers ist dann ausgeschlossen.
10.2 Der Verkaeufer ist ferner zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kaeufer ueber seine Person oder ueber seine Kreditwuerdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder sich seine Vermoegenssituation erheblich verschlechtert hat oder ueber sein Vermoegen die Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde.

11. Verpackungen werden Eigentum des Kaeufers und vom Verkaeufer gesondert berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

12.1 Als Gewaehrleistung hat der Kaeufer grundsaetzlich nur einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Stattdessen ist der Verkaeufer berechtigt, eine Ersatzsache zu liefern oder den Vertrag rueckgaengig zu machen.

12.2 Schlagen Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferung fehl oder weigert der Verkaeufer sich nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Kaeufer Wandlung (Rueckgaengigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Verguetung) verlangen. Von einem Fehlschlagen ist auszugehen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb von drei Monaten nach Maengelanzeige erledigt sind.

12.3 Bilder dürfen der direkten Sonneneinstrahlung nicht ausgesetzt werden, da dies zur Veränderung der Farben führen kann. Die Gewaehrleistung erstreckt sich nicht auf solche Schaeden, die beim Kaeufer durch natuerlichen Verschleiß, Feuchtigkeit, termische oder aehnliche, insbesondere auch Sonnen-Einwirkung oder unsachgemaeße Behandlung zurueckzufuehren sind. Entsprechendes gilt fuer Schaeden, die durch vom Kaeufer bereitgestellte Stoffe bedingt sind.
12.4 Gewaehrleistungsansprueche wegen offensichtlicher Maengel erloeschen, wenn sie der Kaeufer nicht binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich ruegt. Im Uebrigen sind Maengel unverzueglich nach Kenntniserlangung zu ruegen. Gewaehrleistungsansprueche verjaehren sechs Monate nach Lieferung der Ware.

12.5 Kosten, die dem Verkaeufer aufgrund unberechtigter Maengelruegen entstehen, traegt der Kaeufer.

12.6 Wegen weitergehender Ansprueche und Rechte haftet der Verkaeufer nur in den Faellen des Vorsatzes und grober Fahrlaessigkeit, sofern nicht Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden. Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

13. Bei dem Verkaeufer werden Kunden- und Lieferantendaten fuer eigene Zwecke gespeichert und verarbeitet (Hinweis gemaeß § 33 BDSG). Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist ohne vorherige Benachrichtigung des Geschaeftspartners sowie dann ausgeschlossen, wenn der Geschaeftspartner dem widerspricht. Wird die Ware nicht beim Verkaeufer abgeholt, werden Kundendaten an den Transporteur der Ware weitergegeben.

14.1 Erfuellungsort ist das Geschaeftslokal des Verkaeufers.

14.2 Gerichtsstand ist der Erfuellungsort, soweit es um Geschaefte mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen geht. Der Verkaeufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kaeufers zu klagen. Im Uebrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze ueber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kaeufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

15.1 Ergaenzungen oder Vertragsaenderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Auf das Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklaerung verzichtet werden.

15.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck moeglichst aehnliche zulaessige Bestimmung. Entsprechendes gilt im Falle einer Luecke oder der Undurchfuehrbarkeit einer Bestimmung.

16.1 Der Kaeufer kann seine Online-Bestellung (telefonisch oder per Email ausgesprochene Bestellungen) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen.

16.2 Es besteht kein Widerrufsrecht fuer vom Kaeufer nach seinen eigenen Wuenschen erstellte, bedruckte oder speziell angefertigte Ware. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht, sofern die Ware bearbeitet oder beschnitten worden ist oder sonst nicht mehr dem Zustand entsprechen, in dem sie an den Kaeufer geliefert wurde. Die durch die Ingebrauchnahme durch den Kaeufer eingetretene Wertminderung hat der Kaeufer zu ersetzen, es sei denn, die Wertminderung ist allein auf die Pruefung der Ware zurueckzufuehren.

16.3 Der Widerruf muss keine Begruendung enthalten und sollte schriftlich per Brief oder Telefax oder per Email oder durch Ruecksendung der Ware geschehen. Bei schriftlichem Widerruf zaehlt fuer die Einhaltung der Widerrufsfrist das Datum der Absendung des Widerrufs an Firma NEW PICTURES FROM THE PAST Christian Koch Photography, Alsterchaussee 13, 20149 Hamburg, bei Widerruf durch Ruecksendung der Ware die Uebergabe an die Deutsche Post AG oder einen anderen professionellen Transporteur. Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, den Kaufpreis zurueckzuerstatten. Transportkosten haben wir bis zu der Hoehe zu erstatten, die bei Ruecksendung durch die Deutsche Post AG entstanden waeren.
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